Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der CASTOR GmbH Bergsteigerschule glauben wir Sie, lieber Gast, individuell betreuen zu können. Unsere Bergführer sind direkt in den Bergen aufgewachsen, lieben die Schönheit der Natur und akzeptieren ihre mächtigen Gewalten. Es ist unser Bedürfnis, den Durchführungsort der Touren der Jahreszeit entsprechend anzupassen und je nach Wetter und Verfassung der Teilnehmer die Tourenwochen abzuändern oder auch zu erweitern. Das Programm wird jedoch nach Möglichkeit eingehalten.

Anmeldung:
Mit dem Anmeldeformular auf dem Internet oder schriftlich bitte möglichst frühzeitig, ideal wäre bis einen Monat im voraus, an den leitenden Bergführer. Diese Anmeldung ist verbindlich.

Bezahlung:
Nach Anmeldung erhalten Sie vom leitenden Bergführer einen Einzahlungsschein. Der Betrag ist zahlbar bis 14 Tage vor Tourenbeginn.

Treffpunkt/Bestätigung:
Der leitende Bergführer bestätigt die Anmeldung, teilt Ihnen den genauen Treffpunkt mit und gibt auch zusätzliche Infos weiter.

Preis:
Im jeweils aufgeführten Preis sind enthalten, falls nicht anders vermerkt: Führerkosten, Halbpension (Unterkunft in Matratzenlager oder Hotel, Nachtessen und Frühstück). Nicht inbegriffen sind: Zwischenverpflegung, Getränke, Reisekosten, Bergbahnen. Mehrpreis von Fr. 10.- pro Nacht für SAC-Nichtmitglieder in SAC-Hütten.

Teilnehmerzahl:
Zur besonderen Sicherheit unserer Gäste und je nach Schwierigkeit der Touren ist die jeweilige Teilnehmerzahl beschränkt.

Ausrüstung:
Eine entsprechende Liste erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung. Bei auftretenden Fragen berät Sie der Bergführer gerne.

Versicherung:
Ist Sache der Teilnehmer.

Rücktritt/Absage einer Tourenwoche:
Die Teilnehmer sind zur Abdeckung der Risiken aus Annullation selbst besorgt. Bei Rücktritt hat der Teilnehmer folgenden Anteil des Pauschalpreises zu entrichten: Bis 31 Tage vor der Abreise: 80%, bis 21 Tage vor der Abreise: 90%, bei noch späterer Abmeldung: 100%. Im übrigen gilt die Verordnung der Bergführer des Kantons Bern, Art. 12. Kann aus irgend einem Grund unsererseits eine Woche nicht durchgeführt werden, wird der gesamte Betrag zurückerstattet.

Haftung:
Die CASTOR GmbH Bergsteigerschule vermittelt einen unabhängigen und selbständigerwerbenden Bergführer. Als Gast schließen Sie mit dem Bergführer direkt den entsprechenden Vertrag ab, wobei ausschließlich der Bergführer dem Gast gegenüber für die Erfüllung der vertraglien Abmachungen haftet. Mit seiner Anmeldung akzeptiert der Gast die jederzeitige Schadloshaltung und Haftungsfreistellung von CASTOR GmbH als Vermittler samt CASTOR's Geschäftsführer und deren Angestellte bezüglich das durch den Gast aus der Vereinbarung mit dem entsprechenden Bergführer resultierende oder mögliche Erleiden allfälliger Verluste, Klagen (Zivil- und Strafverfahren), Kosten, Gebühren, Auslagen etc.. Sowie die jederzeitige Schadloshaltung und Haftungsfreistellung von CASTOR GmbH als Vermittler für vom Gast getätigte Aktionen oder Unterlassung aufgrund von ihm (dem Gast) an CASTOR abgegebene oder anscheinend abgegebene Ratschläge und/oder Anweisungen, welche im Widerspruch zu den von Castor abgegebenen Anweisungen stehen. Für allfällige Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte am Geschäftssitz der CASTOR in der Schweiz zuständig. Anwendbar ist Schweizerisches Recht.